Entgelte –

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Netzentgelte

Sämtliche Entgelte sind unserem Preisblatt zu entnehmen. Das Preisblatt steht Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung.

GVS Netz bietet unterjährige Transporte, Transporte für vom Gaswirtschaftsjahr abweichende 12-Monatszeiträume sowie unterbrechbare Kapazitäten entsprechend den Regelungen der Gasnetzzugangsverordnung an.  

 

Spezifischer Biogas-Wälzungsbetrag

Gemäß § 7 der  Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 30. Juli 2011 (KoV IV) werden Kosten gemäß § 20 b GasNEV, die bei Netzbetreibern im Zusammenhang mit der Biogaseinspeisung entstehen über alle Netze des Marktgebietes gewälzt. Innerhalb des Marktgebietes erfolgt die Wälzung beginnend bei den marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern bayernets, Eni Gastransport Deutschland, GRTgaz Deutschland, Open Grid Europe, Thyssengas und GVS Netz. Diese wälzen die Kosten gemäß den Regelungen der KoV IV  über den spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag auf die relevanten Ausspeisepunkte Ihrer marktgebietsaufspannenden Netze. 

 

Spezifischer Biogas-Wälzungsbetrag im Kalenderjahr 2012

GVS Netz veröffentlicht den im Marktgebiet NCG einheitlich gültigen spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr  2012 im NCG Marktgebiet 0,17 €/(kWh/h)/a und wird zusätzlich zu den Netzentgelten der Ausspeisepunkte zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie unmittelbar nachgelagerten Netzbetreibern der GVS Netz erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkte werden gemäß gemäß § 7  KoV IV nicht berücksichtigt.

 

Spezifischer Biogas-Wälzungsbetrag im Kalenderjahr 2011

Im Kalenderjahr 2011 beträgt der spezifische Biogas-Wälzungsbetrag 0,16 €/(kWh/h)/a.

 

Downloadservice:

Preisblatt der GVS Netz

gültig ab dem 01.01.2012

[64 kB]

Preisblatt der GVS Netz

gültig ab dem 01.01.2011

[60 kB]


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