Fallgruppenwechsel –
Überblick und Fristen
Unter dem Begriff „Fallgruppenwechsel" versteht man den Wechsel von Ausspeisepunkten zwischen den verschiedenen RLM-Zeitreihentypen. Nach jedem Fallgruppenwechsel muss der Ausspeisenetzbetreiber die Mengen der Ausspeisepunkte in dem neu zugeordneten Zeitreihentyp allokieren.
Der Bilanzkreisverantwortliche meldet dem Bilanzkreisnetzbetreiber den Wechselwunsch im Rahmen des Lieferantenwechselprozesses bis zum 5. Werktag (WT) des Monats vor Lieferung (Fristenmonat) oder einen Monat vor Beginn der Umlageperiode (zum 28.02. + 5 WT oder zum 31.08. + 5 WT).
Die Meldung des Fallgruppenwechsels können Sie auf der Internetseite der NCG unter www.net-connect-germany.de vornehmen.


